Vorsorge & Ruhestand
Lange galt die gesetzliche Rente in unserem Sozialstaat als unantastbar. Aber – der Staat zieht sich zunehmend aus den Sozialsystemen zurück, weil er sie nicht mehr finanzieren kann. Das merken die Bundesbürger nicht nur an der verringerten Absicherung bei Arbeitskraftverlust, sondern eben auch an der immer größer werdenden Versorgungs- / Rentenlücke des Einzelnen.
Die private Altersvorsorge hat vor allem durch die beiden Rentenreformen in den Jahren 2001 und 2005 stark an Bedeutung gewonnen. Rentenreform, Versorgungslücke und Riester-Rente sind wichtige Stichwörter zum Thema Altersvorsorge. Durch die Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist die private Vorsorge unverzichtbar geworden.
Damit der Ruhestand seinem Namen auch gerecht wird, helfen wir Ihnen gern, sich frühzeitig vorzubereiten.
Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde zum 1.1.2005 das 3-Schichten-Modell für die Altersvorsorge eingeführt:
| erste Schicht | Basisversorgung | gesetzliche Rente, Versorgungswerke, landwirtschaftliche Kassen, berufsständische Versorgungsswerke, Rürup Rente |
| zweite Schicht | geförderte Zusatzversorgung | Betriebliche Altersvorsorge, Riester Rente |
| dritte Schicht | private Vorsorge | Lebens- und Rentenversicherungen, Fondssparpläne |
Generell gilt, dass Fonds eine renditestarke und langfristig sichere Alternative zu anderen Formen der Altersvorsorge sind –
dies nicht nur im derzeitigen Niedrigzinsumfeld.
Die Broschüre des BVI „Mit Fonds für das Alter vorsorgen“ bietet breitgefächerte Informationen passen zum Thema Rente und Vorsorgen.
Von staatlicher Förderung profitieren
Viele erinnern sich noch daran. In den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts ließ die damalige Bundesregierung durch ihren Bundesarbeitsministers Norbert Blüm immer wieder und gebetsmühlenartig verkünden: „Die Renten sind sicher!“
Nur ein paar Jahre und einen Regierungswechsel später, kam die Politik zu der Einsicht, dass aufgrund der Fakten die gesetzlichen Renten auf keinen Fall sicher sind und Walter Riester gab einer neuen Vorsorgeform seinen Namen. Hier ging es zunächst darum, die beschlossene Absenkung des Rentenniveaus von 70 % auf 67% aufzufangen.
Die Erkenntnis, dass sich niemand mehr nur auf die gesetzliche Rente allein verlassen kann, wird von den meisten Bundesbürgern geteilt und nach der Sorge um den Arbeitsplatz rangiert die Angst vor der Altersarmut in repräsentativen Umfragen an vorderster Stelle. An den Renteneinstieg mit dem 67. Geburtstag haben sich die Deutschen schon gewöhnt.
Um dennoch ein ausreichendes Einkommen im Alter zu haben ist private Vorsorge ein absolutes Muss. Der Staat lässt Sie hierbei nicht allein, sondern unterstützt mit attraktiven Zulagen (jährlich 175 € pro Person, 185 € bzw. 300 € -ab 2008 geboren- pro Kind) und Steuererstattungen. Verschenken Sie die Geschenke des Staates nicht.
Neuerungen ab 2018 
Im Zuge des Betriebsrentenstärkungsgesetzes hat der Bundestag ab 01.01.2018 wichtige Riester-Reformen beschlossen:
- Erhöhung der Grundzulage von 154 € auf 175 €
- Freibetrag bei einer möglichen Anrechnung im Rahmen der Grundsicherung:
Einführung eines sogen. Schonvermögens von 100 Euro monatlich - Verrentungsphase: Steuerermäßigung auf Abfindung statt Kleinstrente („Fünftelregelung“)
- Aufschub einer (30%-igen) Teil-Kapitalauszahlung bis zum nächsten 1.1. ab Verrentungsbeginn (geringerer Steuersatz im Jahr des vollen Rentenbezugs)
Steuern sparen mit Rürup
Die BasisRente wurde im Auftrag der Bundesregierung von Prof. Dr. Bert Rürup entwickelt und heisst deshalb im Sprachgebrauch auch „Rürup-Rente“. Mit der Basis Rente unterstützt der Staat die private Eigeninitiative zur Altersvorsorge durch steuerliche Förderung in der Ansparphase.
Förderberechtigt ist jeder – im Gegensatz zur Riester-Rente. Besonders geeignet ist die Basis Rente für Selbstständige, besser verdienende Angestellte und Beamte, die die absetzbaren Anteile zur Altersvorsorge etwa durch gesetzliche Rentenversicherungs-
beiträge nicht ausschöpfen, sowie für junge Rentner, die ihre Lebensversicherung wieder anlegen möchten.
Die Beiträge werden bis zu jährlich 20.000 Euro für Ledige, 40.000 Euro für verheiratete, gemeinsam veranlagte Ehepartner steuerlich gefördert, zunächst bis zum Jahr 2025 beschränkt. Im Jahr 2023 sind 96% (2022 94%) der Beiträge für eine Basis-Rente steuerlich absetzbar. Dieser Anteil steigt jährlich um 2% (sogen. Rürup-Treppe) bis zum Jahr 2025 auf 100 Prozent an. Diese Höchstbeträge sind zu reduzieren um z.B. Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung (GRV), landwirtschaftl. Alterskassen und berufsständische Versorgungswerke bzw. fiktive Beiträge bei nicht Rentenversicherungspflichtigen.
Die Versteuerung erfolgt vollumfänglich nachgelagert in der Rentenphase (Besteuerungsanteil 2023: 83%, jährlich steigend). Die Verrentungsphase ist analog der gesetzlichen Rentenversicherung geregelt. Eine Kapitalauszahlung gibt es nicht!
Wie bei der Riester-Rente ist die Auswahl der besten Anbieter und die richtige Gestaltung entscheidend. Das Wichtigste auf einen Blick:
- Hohe und sichere Steuerersparnis in der Ansparphase
- Hinterbliebenenabsicherung
- Insolvenzschutz und Hartz IV Sicherheit
- Verträge sind nicht kapitalisierbar
- Wahl zwischen: Anlagesicherheit durch Anbietergarantien oder
chancenoptimiert ohne Garantie - Hohe Flexibilität bei den Einzahlungen
Die ersten vier Punkte sind gesetzlich geregelt und gelten damit für alle Anbieter. Bei den Garantieregelungen und den Einzahlungen gibt es jedoch erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Anbietern.
Mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) die eigene Rente verbessern
Viele Fragen: Was können Sie von der gesetzlichen und betrieblichen Rente erwarten? Wie können Sie evtl. Einkommenslücken schließen? Worauf müssen Sie bei den Steuern achten? Ist eine einmalige Auszahlung der Lebensversicherung sinnvoll oder nicht?
Betriebsrenten haben in Deutschland eine lange Tradition. In der Vergangenheit waren sie eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers ohne Rechtsanspruch des Arbeitnehmers. Das hat sich jedoch ab dem 01. Januar 2002 grundlegend geändert. Seitdem hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch – unabhängig von der Größe des Unternehmens – auf „seine“ betriebliche Altersvorsorge. Dies gilt auch für Teilzeitkräfte oder Minijobber. Oftmals beteiligt sich der Arbeitgeber finanziell an der zusätzlichen Vorsorge oder übernimmt die Kosten dafür sogar ganz. Kommt der Arbeitgeber dem Anspruch des Arbeitnehmers nicht nach, geht er ein beträchtliches Haftungsrisiko ein.
Folgende Durchführungswege sind möglich:
- Direktversicherung
- über eine Pensionskasse
- über einen Pensionsfonds
- als Direktzusage / Pensionszusage
- über eine Unterstützungskasse
…. zu Lebezeiten planen
Es ist nicht leicht, sich über den eigenen Nachlass Gedanken zu machen. Wer bekommt was und wann und wie viel? Natürlich könnte man einfach sein ganzes Vermögen in Saus und Braus verjubeln – das ist eine Möglichkeit und damit ist auch ein Streit zwischen den Erben ausgeschlossen.
Die andere Möglichkeit ist, dass man seinen Nachlass rechtzeitig und mit professioneller Unterstützung plant. Gerade wenn es um ein großes Vermögen oder komplizierte Familienverhältnisse geht, ist dieser Schritt unbedingt zu empfehlen.
Denn es kommen viele Faktoren zusammen, wie zum Beispiel das Erbrecht, das Erbschaftssteuerrecht und das Güterrecht, zu bedenken sind Erbschafts-, Schenkungs- und Einkommenssteuern. Und – nicht zu vergessen – es ist Ihr letzter Wille, der respektiert und umgesetzt werden soll. Und das ohne Streit zwischen den Erben.
Ein weites Feld: In Fragen der Nachlassplanung verweisen wir gern auf unsere Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Eisenburger. Mit Herrn Rechtsanwalt Markus Eisenburger haben Sie einen sehr kompetenten, juristischen Fachmann an Ihrer Seite.
Seit 2004 lauert eine böse Überraschung für gesetzlich Krankenversicherte. Wenn die betriebliche Altersvorsorge zur Auszahlung kommt, fordert die Krankenkasse die vollen Beiträge ein. Wird das Geld auf einen Schlag ausgezahlt wird, wird die Summe auf zehn Jahre gestreckt, um so eine fiktive Monatsrente zu ermitteln.
Ab dem 1. Januar 2020 können Betriebsrentner auf eine Entlastung hoffen:
Es wird ein Freibetrag von 159,25 Euro eingeführt, d.h. erst ab dieser Höhe werden Krankenkassenbeiträge auf die Betriebsrente fällig. Wer darunter liegt, zahlt nichts. Bei höheren Renten wird der Freibetrag eingerechnet und vermindert die Beiträge entsprechend.
Bei den Pflegebeiträgen ändert sich nichts. Hier gilt weiter eine sogenannte Freigrenze von 155,75 Euro. Das bedeutet, wer unter dieser Grenze liegt, bleibt verschont. Bei Betriebsrenten oberhalb dieser Grenze wird der volle Pflegebeitrag auf die gesamte Betriebsrente fällig.
Wermutstropfen für bisherige Renten/Rentner: So wie es bereits mit Einführung der Beitragspflicht zu keinem Bestandsschutz für Altverträge kam, wird es nun auch keine Rückabwicklung vergangener Beitragszahlungen geben – das neue Gesetz gilt nicht rückwirkend!