Wen wir beraten

Beamte

Beamte sind bereits in vielfältiger Weise gesetzlich abgesichert. Was können wir also noch für Sie tun? Jede Menge. Zum einen bietet Ihnen unser Beratungskonzept für Beamte wichtige Informationen rund um Ausbildung und Beruf. Zum anderen prüfen wir gemeinsam mit Ihnen Ihren Bedarf und bieten Ihnen konkrete und individuelle Lösungen für Ihre persönliche Absicherung und Ihren Vermögensaufbau.

Als Beamter auf Lebenszeit stehen Sie in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zu Ihrem Dienstherrn.

Dafür zählt die Beamtenversorgung im Falle von Krankheit, Dienstunfähigkeit und im Ruhestand zu den besten innerhalb der gesetzlichen Sicherungssysteme. Das bedeutet aber längst keine Sorglos-Rundumversorgung. Leistungen, die Sie erhalten, müssen durch eine private Vorsorge ergänzt werden.

Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Konzept, bei Interesse gern auch für eine private Unfallabsicherung oder eine Krankenzusatzversicherung.

Notwendige Absicherungen, lesen Sie hier mehr >

Ohne eine Festanstellung als Beamter auf Lebenszeit haben Sie keine oder sehr geringe Versorgungsansprüche.

  • Beamter auf Widerruf – Anwärter oder Referendar im/während Vorbereitungsdienst
  • Beamter auf Probe – während 3-jähriger Probezeit (vor der Verwendung im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit), nach Ablauf der Ausbildung/nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes
    Im Krankheitsfall werden Sie durch Beihilfe oder Heilfürsorge unterstützt. Bei längerer Krankheit brauchen Sie dennoch eine ergänzende private Absicherung, denn Versorgungsansprüche an Ihren Dienstherrn haben Sie nicht.

 

Das sollten Sie beachten, lesen Sie bitte mehr >

Auch Beamte sind per Gesetz von Einschnitten bei den Versorgungsbezügen betroffen und können ihre Altersbezüge mit einer Riester Rente aufstocken.

Folgendes ist zu beachten:

Die Beamtenversorgung unterscheidet sich prinzipiell von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Um Zulagen und Steuervorteile zu bekommen, muss eine Sozialversicherungsnummer vorliegen. Da Beamte diese in der Regel nicht haben, müssen sie über die Personalstelle eine Zulagennummer beantragen, die dann von der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) vergeben und über den Dienstherrn mitgeteilt wird.

Weil Beamte zudem nicht rentenversicherungspflichtig sind, liegen bei den Rentenversicherungsträgern keine Daten vor. Um die Förderung zu erlangen, müssen sie darum ihrer Besoldungsstelle die Erlaubnis erteilen, ihre Einkommensdaten an die ZfA weiterzuleiten.

Ihnen ist das entsprechende Formular nicht zugänglich? Mit den Depoteröffnungsunterlagen erhalten Sie durch uns gleichzeitig den Vordruck für Ihre Besoldungsstelle beigefügt.

Steuerfreie Anteile in Ihren Bezügen, lesen Sie bitte hier:

Als Staatsdiener können Sie damit rechnen, im Ruhestand gut versorgt zu sein. Eine zusätzliche Rürup Rente kann sich dennoch lohnen. Besonders ältere Beamte mit höheren Bezügen können von der staatlichen Förderung in Form Steuervorteilen profitieren.

Jahr für Jahr können die Beiträge als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Der steuerfreie Anteil des jährlichen Höchstbeitrags (wird von Jahr zu Jahr angepasst) ist in jedem Fall um bereits geleistete Altersvorsorgebeiträge zu reduzieren. Bei Beamten wird der Anteil um einen fiktiven Rentenversicherungsbeitrag  gekürzt. Diese Minderung entspricht dem aktuellen Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung.

Sie sollten nicht darauf verzichten, abzuklären, wie hoch die Steuerersparnis in den nächsten Jahren sein wird und in welchem Umfang Ihre späteren Rentenzahlungen zu versteuern sind (abhängig vom Jahr des Rentenbeginns – ab 2058 sind Rentenleistungen zu 100% steuerpflichtig).

Ein weiterer wichtiger Punkt ist zu bedenken: Eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich. Analog zur gesetzlichen Rente wird das Ersparte in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt.

Ist im Einzelfall die Hinterbliebenenversorgung lückenhaft, kann mit der Absicherung durch eine zusätzliche, preisgünstige Risikolebensversicherung vorgesorgt werden.

Kontakt

Bitte füllen Sie einfach das Formular aus und wir setzen uns mit Ihnen in Kürze in Verbindung.

Beamter auf Widerruf ... / auf Probe ...

Bei Dienstunfähigkeit werden Sie aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Jedoch: es wird nur der Arbeitgeberanteil nachgezahlt.
 
Eine Erwerbsunfähigkeitsrente wird nach dem generellen Rentenrecht gezahlt und richtet sich nach der verbliebenen Restarbeitskraft – egal, ob eine neue berufliche Anstellung erreicht wird oder nicht! Darum empfehlen wir eine Dienstanfänger-Police, um diese Versorgungslücke zu schließen.

 
Auch informieren wir Sie gerne über die Diensthaftpflichtversicherung, die für Beamtenanwärter durchaus sinnvoll sein kann. Sind Sie bereits Gewerkschaftsmitglied, ist eine solche Versicherung i.d.R. im Mitgliedsbeitrag kostenfrei enthalten!

 

Junge Beamte, siehe auch > Berufsstarter

Beamter auf Lebenszeit...

Krankenanwartschaftsversicherung
Während des aktiven Dienstverhältnisses übernimmt die Freie Heilfürsorge NRW die anfallenden Krankheitskosten. Bei Wegfall der Freien Heilfürsorge (Ausscheiden oder Pensionierung) sorgt die Krankenanwartschaftversicherung für die nahtlose Übernahme in die private Krankenversicherung.

Es wird unterschieden in

  • kleine Anwartschaft – nach Inkrafttreten keine erneute Gesundheitsprüfung oder Wartezeit
  • große Anwartschaft – wie oben, jedoch wird hier das ursprüngliche Eintrittsalter für die spätere Beitragsberechnung unterstellt


Hinsichtlich der möglichen Beitragsentwicklungen ist aus unserer Sicht die kleine Anwartschaft nicht ausreichend!


Dienst- und Berufsunfähigkeitsversicherung
Ist ein Beamter auf Lebenszeit dienstunfähig, wird er in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Allerdings nur, wenn keine andere Verwendung (Stichwort: Laufbahnwechsel) möglich ist. Es wird unterschieden zwischen

  • allgemeiner Dienstfähigkeit – gesundheitliche Eignung für die allgemeine Verwaltung
  • begrenzter Dienstfähigkeit   – der Beamte kann mit verminderter Stundenzahl beschäftigt werden


Beim Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sollte die sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel mit eingeschlossen sein!


Diensthaftpflicht- und Dienstrechtsschutzversicherung
Im Rahmen von Regressansprüchen seitens des Dienstherrn sollte man durchaus über eine solche Versicherung nachdenken, denn unter Umständen können diese teuer werden.

In der Regel ist für Gewerkschaftsmitglieder eine solche Versicherung im Mitgliedsbeitrag kostenfrei enthalten!


Pflegepflichtversicherung
Diese ist analog der gesetzlichen Pflichtversicherung vorgeschrieben und muss eigeninitiativ abgeschlossen werden (Achtung: 3-Monatsfrist!). Die Leistungen sind gesetzlich geregelt, die Beiträge ergeben sich nach dem Eintrittsalter.


Besonderheiten bei Polizeidienstunfähigkeit
Bei krankheits- oder unfallbedingtem Ausscheiden aus dem Polizeiberuf sieht es versorgungsrechtlich nicht immer gut aus. Lediglich beim Dienstunfall bestehen akeptable Versorgungsansprüche.
 
Achtung:
Für Sie als Polizeibeamter/-beamtin sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Klausel für den Vollzugsdienstbereich der Polizei beinhalten!